Wollen Sie auswandern? Arbeiten Sie oder haben Sie außerhalb Frankreichs gearbeitet? Ob diese internationalen Zeiten für ihre Rente angerechnet werden, hängt von ihrer Situation ab.
- Mein Status im Ausland
- Internationale Abkommen: die verschiedenen Fälle.
- Arbeit im Ausland: Wie wird meine Rente berechnet? in Bildern
- Mein internationaler Rentenantrag
- Sehen Sie sich unsere Wiederholung des Webinars "Pensionierung und internationale Karriere" an
Mein Status im Ausland
Sie planen, ins Ausland zu gehen? Sie sollten wissen, dass es verschiedene Status gibt: Sie können im Rahmen einer lokalen Anwerbung eingestellt werden oder im Rahmen einer Entsendung arbeiten.
Wenn Sie einen lokalen Arbeitsvertrag haben, können die im Ausland anerkannten Zeiten gemäß den Sozialversicherungsabkommen zwischen Frankreich und anderen Ländern angerechnet werden.
Im Falle einer „Entsendung“ zählt Ihr Unternehmen weiterhin Beiträge zum allgemeinen französischen Sozialversicherungssystem ein. Ihre Rente wird so berechnet, als hätten Sie das französische Hoheitsgebiet nicht verlassen. Sie sind von den auf dieser Seite erläuterten Berechnungsregeln nicht betroffen.
Weitere Informationen über die verschiedenen Status bei einer Tätigkeit im Ausland finden Sie auf der Website des Centre des liaisons européennes et internationales de sécurité sociale (Cleiss): cleiss.fr.

Wussten Sie schon?
Um sich einen Überblick über ihre in Frankreich erworbenen Ansprüche zu verschaffen, nutzen Sie den Service " Consulter ma carrière ", der in ihrem persönlichen Bereich verfügbar ist. Die aktuellen Aufzeichnungen enthalten keine Informationen über im Ausland verbrachte Zeiten, was aber nicht bedeutet, dass diese nicht berücksichtigt werden.
Internationale Abkommen: die verschiedenen Fälle.
Im Ausland zurückgelegte Zeiten werden je nach Land unterschiedlich angerechnet.
Bei der Rentenberechnung kann ihre gesamte berufliche Laufbahn einschließlich der ausländischen Zeiten berücksichtigt werden, wenn Sie gearbeitet haben:
- oder in den Ländern, die der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum ODER der Schweiz angehören;
- oder in einem Land, das ein Sozialversicherungsabkommen mit Frankreich unterzeichnet hat.

Status als Selbständiger in Frankreich
Wenn Sie in Frankreich nur den Status eines Selbstständigen hatten, gelten die Sozialversicherungsabkommen nur für die folgenden Gebiete: Andorra, Argentinien, Brasilien, Kanada, Chile, Südkorea, USA, Indien, Japan, Marokko, Neukaledonien, Polynesien, Quebec, St. Pierre und Miquelon, Tunesien und Uruguay.
Wenn Sie in mehreren Ländern gearbeitet haben, mit denen Frankreich ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet hat, wird die Berechnung Ihrer Rente Abkommen für Abkommen vorgenommen. Dasselbe gilt, wenn Sie in der Europäischen Union und in einem oder mehreren Vertragsstaaten gearbeitet haben.
Wenn Sie sowohl in einem Land der Europäischen Union (EU), der Schweiz als auch in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. Island, Norwegen oder Liechtenstein, gearbeitet haben, werden bei der Berechnung ihrer französischen Rente entweder die Zeiten der Europäischen Union + Schweiz oder die Zeiten der Europäischen Union + des Europäischen Wirtschaftsraums berücksichtigt.
Es kann keine Zusammenrechnung der in EU + EWR + Schweiz angerechneten Zeiten erfolgen. .
Der günstigste Betrag wird Ihnen ausgezahlt. Das Land, das bei der Berechnung nicht berücksichtigt wurde, kann den Anteil seiner Rente nach seinen eigenen Regeln auszahlen.
Wenn Sie in einem Land gearbeitet haben, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Frankreich unterzeichnet hat, wird ihre Rente in jedem der Länder berechnet, ohne dass die in dem anderen Land angerechneten Zeiten berücksichtigt werden.
Brexit
Das Europäische Parlament hat das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gebilligt. Seit dem 1. Februar 2020 ist Großbritannien also ein Drittstaat der Europäischen Union. Am 31. Dezember 2020 endet die durch das Austrittsabkommen eingeführte Übergangszeit. Der Brexit ist also seit 1. Januar 2021 vollständig wirksam.
Welche Auswirkungen hat dies auf Ihre Rente? Je nach Ihrer Situation können die gearbeiteten Zeiten bei der Berechnung Ihrer Rente berücksichtigt werden. Wenn Sie beispielsweise Franzose sind und vor dem 31. Dezember 2020 in Frankreich und im Vereinigten Königreich gearbeitet haben, werden ihre Beschäftigungszeiten unabhängig von ihrem Renteneintrittsdatum bei der Eröffnung und Berechnung ihrer Rentenansprüche berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Sie in den Cleiss FAQ.
Arbeit im Ausland: Wie wird meine Rente berechnet? in Bildern
Die Rentenversicherung, ihre Rente aus der Sozialversicherung, präsentiert: „Arbeit im Ausland, wie kann ich meine Rente berechnen?“
[Erläuterungen zu den Regeln für die Rentenberechnung bei Berufserfahrung im Ausland. In Form einer Animation erklärt eine Stimme aus dem Off die vier verschiedenen möglichen Fälle, wie man seine Rente bei einer Arbeit im Ausland berechnen kann]
[Musik]
Arbeit im Ausland - wie kann ich meine Rente berechnen?
Wenn Sie im Ausland tätig waren, können die Zeiten, die Sie im Ausland verbracht haben, bei der Berechnung ihrer Rente berücksichtigt werden.
Es gibt vier Fälle
Fall Nummer eins
Wenn Sie in Frankreich und in einem oder mehreren Ländern der Europäischen Union, aber auch in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz gearbeitet haben.
Es gibt eine Koordination zwischen diesen Ländern für die Rente.
Die in diesen Staaten verbrachten Zeiten werden bei der Berechnung der französischen Rente berücksichtigt.
Zum Beispiel: Wenn Sie dreißig Jahre in Frankreich, zehn Jahre in Spanien und fünf Jahre in Italien gearbeitet haben. Wenn Sie Ihre Rente beantragen, berechnen diese drei Länder Ihre Rente, indem sie alle in diesen drei Ländern anerkannten Zeiten zusammenzählen. Und jedes Land zahlt Ihnen daher seinen Anteil an der Rente
Fall Nummer zwei
Wenn Sie in Frankreich und in einem der Länder, mit denen Frankreich ein Sozialversicherungsabkommen hat, gearbeitet haben.
[Liste der betroffenen Länder, verfügbar auf der Website lassuranceretraite.fr]
Bei der Berechnung Ihrer Rente können die in diesen beiden Ländern zurückgelegten Zeiten berücksichtigt werden.
Zum Beispiel: Wenn Sie in Frankreich und Kanada gearbeitet haben, können bei der Berechnung ihrer Rente die in Frankreich und Kanada zurückgelegten Zeiten berücksichtigt werden.
Die Berechnungsmodalitäten werden von dem zwischen diesen beiden Ländern unterzeichneten Abkommen abhängen.
Wenn Sie in Frankreich und in mehreren Ländern unter Vereinbarung Wenn Sie in Frankreich und in mehreren Ländern mit Abkommen gearbeitet haben, wird ihre Rente Abkommen für Abkommen berechnet, und es wird die vorteilhafteste Berechnung zugrunde gelegt.
Fall Nummer drei
Wenn Sie in Frankreich in einem der EU-Staaten und in einem Land, das ein Sozialversicherungsabkommen mit Frankreich unterzeichnet hat, gearbeitet haben, wird ihre Rente nach den beiden oben erläuterten Berechnungsmethoden berechnet.
Die in den EU-Staaten und im Abkommensland zurückgelegten Zeiten werden nicht zusammengerechnet.
Nach einem Vergleich wird die günstigste Berechnung zugrunde gelegt.
Fall Nummer vier
Wenn Sie in Frankreich und in einem Land gearbeitet haben, mit dem Frankreich kein Abkommen unterzeichnet hat, wird Ihre französische Rente auf der Grundlage Ihrer einzigen Tätigkeit in Frankreich berechnet.
Das andere Land kann Ihnen separat eine Rente zuweisen, wenn Sie Beiträge in das bestehende örtliche System eingezahlt haben
Je nach ihrer Situation und dem Land, in das Sie auswandern, kann es sich unter bestimmten Bedingungen lohnen, weiterhin Beiträge für ihre Rente aus der französischen Sozialversicherung zu zahlen.
Sie können, sich freiwillig bei der Caisse des Français de l'Étranger [CFE] oder bei ihrer Krankenkasse versichern.
Informieren Sie sich vor ihrer Abreise.
Weitere Informationen zu ihrer Situation finden Sie auf unserer Website lassuranceretraite.fr
[Musik]
[Block Persönlicher Bereich. Für meine Rente klicke ich, das ist praktischer auf www.lassuranceretraite.fr]
[Musik]
[Logo: Rentenversicherung, ihre Sozialversicherung]
Mein internationaler Rentenantrag
Um einen internationalen Rentenantrag zu stellen, müssen Sie das Rentenantragsformular herunterladen und ausgefüllt an den zuständigen Rentenversicherungsträger schicken. Wenn Sie in einem Land wohnen, das im Geltungsbereich der europäischen Verordnungen liegt, reichen Sie ihren Antrag entweder ein:
- bei der rentenkasse ihres wohnsitzlandes ;
- bei der Rentenkasse Ihres letzten Arbeitsortes in Frankreich.

zu beachten
Im Rahmen der europäischen Verordnungen, wenn Sie in mehreren (französischen) Grundsystemen versichert waren, muss das letzte Versicherungssystem die Rolle des "Pivot-Systems" zwischen den anderen französischen Systemen gegenüber dem (den) ausländischen System(en) spielen.
Wenn Sie in einem Land wohnen, das ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet hat, stellen Sie ihren Antrag bei der Rentenkasse ihres Wohnsitzlandes.
Wenn Sie in einem Land wohnen, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Frankreich unterzeichnet hat, können Sie ihre Rente online über ihren persönlichen Bereich beantragen.
Wenn Sie in Frankreich wohnen, wenden Sie sich an die Regionalkasse Ihres Wohnorts, um das richtige, länderspezifische Formular zu erhalten. Ihre regionale Kasse wird ihre Anfrage an alle Pensionskassen der Länder weiterleiten, in denen Sie gearbeitet haben.

Wenn Sie nur den Status eines Selbstständigen hatten, wird Ihr Ruhestand in Abstimmung mit den 27 Ländern der Europäischen Union sowie Andorra, Argentinien, Brasilien, Kanada, Chile, Südkorea, den USA, Indien, Island, Japan, Lichtenstein, Marokko, Neukaledonien, Norwegen, Polynesien, Quebec, St. Pierre und Miquelon, der Schweiz und Uruguay berechnet. Wenn Sie in einem anderen als den genannten Ländern wohnen, stellen Sie ihren Rentenantrag online oder per Post bei der Regionalkasse ihres letzten Beitragsortes in Frankreich. Wir empfehlen Ihnen, sich vier Monate vor dem Datum, das Sie als Beginn ihrer Rente wählen, mit der zuständigen Kasse in Verbindung zu setzen.

zu beachten
Während Ihres internationalen Ruhestands werden wir Sie jedes Jahr um eine Lebensbescheinigung bitten, damit wir Ihre Rente auszahlen können. Das ist ein wesentlicher Schritt. Wenn ihre Rentenkasse die Lebensbescheinigung nicht erhält, wird die Auszahlung ihrer Rente ausgesetzt.
Sehen Sie sich unsere Wiederholung des Webinars "Pensionierung und internationale Karriere" an
Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten "Die Schritte in jedem Alter "; "Ich lebe im Ausland".