Ich werde oder habe im Ausland gelebt

Wollen Sie auswandern? Arbeiten Sie oder haben Sie außerhalb Frankreichs gearbeitet? Ob diese internationalen Zeiten für ihre Rente angerechnet werden, hängt von ihrer Situation ab.

Mein Status im Ausland

Sie planen, ins Ausland zu gehen? Sie sollten wissen, dass es verschiedene Status gibt: Sie können im Rahmen einer lokalen Anwerbung eingestellt werden oder im Rahmen einer Entsendung arbeiten.

Wenn Sie einen lokalen Arbeitsvertrag haben, können die im Ausland anerkannten Zeiten gemäß den Sozialversicherungsabkommen zwischen Frankreich und anderen Ländern angerechnet werden.

Im Falle einer „Entsendung“ zählt Ihr Unternehmen weiterhin Beiträge zum allgemeinen französischen Sozialversicherungssystem ein. Ihre Rente wird so berechnet, als hätten Sie das französische Hoheitsgebiet nicht verlassen. Sie sind von den auf dieser Seite erläuterten Berechnungsregeln nicht betroffen.

Weitere Informationen über die verschiedenen Status bei einer Tätigkeit im Ausland finden Sie auf der Website des Centre des liaisons européennes et internationales de sécurité sociale (Cleiss): cleiss.fr.

Wussten Sie schon?

Um sich einen Überblick über ihre in Frankreich erworbenen Ansprüche zu verschaffen, nutzen Sie den Service " Consulter ma carrière ", der in ihrem persönlichen Bereich verfügbar ist. Die aktuellen Aufzeichnungen enthalten keine Informationen über im Ausland verbrachte Zeiten, was aber nicht bedeutet, dass diese nicht berücksichtigt werden.

Internationale Abkommen: die verschiedenen Fälle.

Im Ausland zurückgelegte Zeiten werden je nach Land unterschiedlich angerechnet.

Bei der Rentenberechnung kann ihre gesamte berufliche Laufbahn einschließlich der ausländischen Zeiten berücksichtigt werden, wenn Sie gearbeitet haben:

Travailleurs indépendants

Status als Selbständiger in Frankreich

Wenn Sie in Frankreich nur den Status eines Selbstständigen hatten, gelten die Sozialversicherungsabkommen nur für die folgenden Gebiete: Andorra, Argentinien, Brasilien, Kanada, Chile, Südkorea, USA, Indien, Japan, Marokko, Neukaledonien, Polynesien, Quebec, St. Pierre und Miquelon, Tunesien und Uruguay.

Wenn Sie in mehreren Ländern gearbeitet haben, mit denen Frankreich ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet hat, wird die Berechnung Ihrer Rente Abkommen für Abkommen vorgenommen. Dasselbe gilt, wenn Sie in der Europäischen Union und in einem oder mehreren Vertragsstaaten gearbeitet haben.

Wenn Sie sowohl in einem Land der Europäischen Union (EU), der Schweiz als auch in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), d. h. Island, Norwegen oder Liechtenstein, gearbeitet haben, werden bei der Berechnung ihrer französischen Rente entweder die Zeiten der Europäischen Union + Schweiz oder die Zeiten der Europäischen Union + des Europäischen Wirtschaftsraums berücksichtigt.

Es kann keine Zusammenrechnung der in EU + EWR + Schweiz angerechneten Zeiten erfolgen. .

Der günstigste Betrag wird Ihnen ausgezahlt. Das Land, das bei der Berechnung nicht berücksichtigt wurde, kann den Anteil seiner Rente nach seinen eigenen Regeln auszahlen.

Wenn Sie in einem Land gearbeitet haben, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Frankreich unterzeichnet hat, wird ihre Rente in jedem der Länder berechnet, ohne dass die in dem anderen Land angerechneten Zeiten berücksichtigt werden.

Brexit

Das Europäische Parlament hat das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gebilligt. Seit dem 1. Februar 2020 ist Großbritannien also ein Drittstaat der Europäischen Union. Am 31. Dezember 2020 endet die durch das Austrittsabkommen eingeführte Übergangszeit. Der Brexit ist also seit 1. Januar 2021 vollständig wirksam.

Welche Auswirkungen hat dies auf Ihre Rente? Je nach Ihrer Situation können die gearbeiteten Zeiten bei der Berechnung Ihrer Rente berücksichtigt werden. Wenn Sie beispielsweise Franzose sind und vor dem 31. Dezember 2020 in Frankreich und im Vereinigten Königreich gearbeitet haben, werden ihre Beschäftigungszeiten unabhängig von ihrem Renteneintrittsdatum bei der Eröffnung und Berechnung ihrer Rentenansprüche berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie in den Cleiss FAQ.

Arbeit im Ausland: Wie wird meine Rente berechnet? in Bildern

 

Mein internationaler Rentenantrag

Um einen internationalen Rentenantrag zu stellen, müssen Sie das Rentenantragsformular herunterladen und ausgefüllt an den zuständigen Rentenversicherungsträger schicken. Wenn Sie in einem Land wohnen, das im Geltungsbereich der europäischen Verordnungen liegt, reichen Sie ihren Antrag entweder ein:

  • bei der rentenkasse ihres wohnsitzlandes ;
  • bei der Rentenkasse Ihres letzten Arbeitsortes in Frankreich.

zu beachten

Im Rahmen der europäischen Verordnungen, wenn Sie in mehreren (französischen) Grundsystemen versichert waren, muss das letzte Versicherungssystem die Rolle des "Pivot-Systems" zwischen den anderen französischen Systemen gegenüber dem (den) ausländischen System(en) spielen.

Wenn Sie in einem Land wohnen, das ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet hat, stellen Sie ihren Antrag bei der Rentenkasse ihres Wohnsitzlandes.

Wenn Sie in einem Land wohnen, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Frankreich unterzeichnet hat, können Sie ihre Rente online über ihren persönlichen Bereich beantragen.

Wenn Sie in Frankreich wohnen, wenden Sie sich an die Regionalkasse Ihres Wohnorts, um das richtige, länderspezifische Formular zu erhalten. Ihre regionale Kasse wird ihre Anfrage an alle Pensionskassen der Länder weiterleiten, in denen Sie gearbeitet haben.

Travailleurs indépendants

 

Wenn Sie nur den Status eines Selbstständigen hatten, wird Ihr Ruhestand in Abstimmung mit den 27 Ländern der Europäischen Union sowie Andorra, Argentinien, Brasilien, Kanada, Chile, Südkorea, den USA, Indien, Island, Japan, Lichtenstein, Marokko, Neukaledonien, Norwegen, Polynesien, Quebec, St. Pierre und Miquelon, der Schweiz und Uruguay berechnet. Wenn Sie in einem anderen als den genannten Ländern wohnen, stellen Sie ihren Rentenantrag online oder per Post bei der Regionalkasse ihres letzten Beitragsortes in Frankreich. Wir empfehlen Ihnen, sich vier Monate vor dem Datum, das Sie als Beginn ihrer Rente wählen, mit der zuständigen Kasse in Verbindung zu setzen.

 

zu beachten

Während Ihres internationalen Ruhestands werden wir Sie jedes Jahr um eine Lebensbescheinigung bitten, damit wir Ihre Rente auszahlen können. Das ist ein wesentlicher Schritt. Wenn ihre Rentenkasse die Lebensbescheinigung nicht erhält, wird die Auszahlung ihrer Rente ausgesetzt.

Sehen Sie sich unsere Wiederholung des Webinars "Pensionierung und internationale Karriere" an

 

 

Weiterführende Informationen finden Sie auf unseren Seiten "Die Schritte in jedem Alter "; "Ich lebe im Ausland".