Meine Existenz rechtfertigen

Wenn Sie im Ausland leben und eine französische Rente beziehen, müssen Sie Ihre Existenz rechtfertigen, indem Sie uns jedes Jahr eine Lebensbescheinigung zukommen lassen.

Die Lebensbescheinigung: Wie funktioniert das?

Sie erhalten jedes Jahr eine Lebensbescheinigung. Sie müssen diese jedes Jahr beantworten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, indem Sie sie von der zuständigen lokalen Behörde ihres Wohnsitzlandes (z.B. Rathaus, Kommissariat usw.) ausfüllen lassen, um eine Aussetzung der Zahlung ihrer Rente zu vermeiden.

Mit dem Online-Dienst „Meine Lebensbescheinigung übermitteln“ können Sie ihre Lebensbescheinigung auf einmal an alle ihre Pensionskassen erhalten und übermitteln. Dieser Online-Service vereinfacht ihre Arbeit!

Wenn der Dienst aktiv ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Sie können sich danach in Ihrem persönlichen Bereich einloggen, um Ihr Zertifikat abzuholen, es von der zuständigen lokalen Behörde Ihres Wohnsitzlandes auszufüllen und innerhalb von 2 Monaten zurückschicken.

Wichtig

Wenn ihre Lebensbescheinigung nicht innerhalb von 2 Monaten zugestellt wird, wird ihre Rentenzahlung ausgesetzt.

Wenn Sie sich nicht in Ihren persönlichen Bereich einloggen können, kann Ihr Dokument auf dem Postweg an folgende Adresse gesendet werden: Behandlungszentrum im Ausland – CS 13 999 Esvres – 37 321 TOURS Cedex 9 – Frankreich.

Die zuständige lokale Behörde finden

Meine Lebensbescheinigung in Bildern übermitteln

 

Unsere Berater stehen Ihnen zur Verfügung

Haben Sie Fragen zur Lebensbescheinigung? Haben Sie mit diesem Dokument Schwierigkeiten? Kontaktieren Sie unsere Berater montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr unter 09 74 75 76 99*. Sie werden alle Ihre Fragen beantworten, unabhängig davon, ob Sie Rentner der allgemeinen oder einer anderen Regelung sind. Sie begleiten Sie auch bei ihren Schritten und informieren Sie insbesondere über:

* Kosten eines Ortsgesprächs aus Frankreich. Wählen Sie aus dem Ausland die (+33) 9 74 75 76 99, Kosten für einen Anruf nach Frankreich.

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten „Meine Schritte“ und „Mein Einkommen melden“.

Karte der zuständigen lokalen Behörden