Zeitplan und Modalitäten der Rentenzahlung

Hier finden Sie alle Informationen zur Auszahlung Ihrer Rente.

Die Zahlung meiner Rente

Wir zahlen Ihre Rente am 9. eines jeden Monats an Ihre Bank. Ist der 9. ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag, zahlen wir sie am 1. vorherigen oder nächsten Werktag aus.

Mein Zahlungsplan 2025
Fälliger Monat Zahlungsdatum
Dezember 2024 09/01/2025
Januar 2025 07/02/2025
Februar 2025 07/03/2025
März 2025 09/04/2025
April 2025 09/05/2025
Mai 2025 06/06/2025
Juni 2025 09/07/2025
Juli 2025 08/08/2025
August 2025 09/09/2025
September 2025 09/10/2025
Oktober 2025 07/11/2025
November 2025 09/12/2025
Dezember 2025 09/01/2026

Ich lade den Kalender 2025 für die Auszahlung meiner Rente herunter.

Zahlungskalender für das Elsass-Moselle

Wenn Sie bei der Carsat Alsace-Moselle versichert sind, wird Ihnen ihre Rente am erste Tag des Monats der jeweiligen Monatsrate ausgezahlt (oder am ersten darauf folgenden Werktag, wenn es sich dabei um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt).

Mein Zahlungsplan 2025
Fälliger Monat Zahlungsdatum
Januar 2025 02/01/2025
Februar 2025 03/02/2025
März 2025 03/03/2025
April 2025 01/04/2025
Mai 2025 02/05/2025
Juni 2025 02/06/2025
Juli 2025 01/07/2025
August 2025 01/08/2025
September 2025 01/09/2025
Oktober 2025 01/10/2025
November 2025 03/11/2025
Dezember 2025 01/12/2025

Ich lade den Zeitplan 2025 der Zahlungen aus meiner Rente herunter.

Weitere Informationen

In Ihrem persönlichen Bereich auf lassuranceretraite.fr werden Ihnen zahlreiche Dienstleistungen angeboten. Sie zu nutzen ist ganz einfach! Erstellen Sie oder loggen Sie sich in ihren persönlichen Bereich ein. Sie können:

  • den dem finanzamt gemeldeten betrag einsehen;
  • ihre letzten 3 zahlungen abrufen;
  • eine aufstellung der zahlungen anzufordern;
  • ihre postanschrift zu ändern.
Travailleurs indépendants

Ihre Online-Dienstleistungen

Wenn Sie eine Tätigkeit als Selbständiger ausgeübt haben, können Sie auch nachsehen:

  • ihre zahlungen für alle systeme;
  • ihre steuerbescheinigungen für alle systeme.

Die Aufwertung meiner Rente

Ihre Rente aus der allgemeinen System wird in der Regel einmal pro Jahr angepasst. Diese Aufwertung erfolgt bei der Rente im Januar.

Die Aufwertung erfolgt nicht systematisch. In manchen Jahren kann die Höhe ihrer Rente ebenso wie die Höhe ihres Solidaritätszuschlags für ältere Menschen (Aspa) gleich bleiben.

Weitere Informationen über Aspa finden Sie auf der Seite « Verbesserung meiner Ressourcen ».

Mehr erfahren

Um per E-Mail über das Datum Ihres nächsten Zahlungsdatums informiert zu werden, abonnieren Sie den Dienst „Meine Renteninformationen“ unter „Mein Profil/Meine Abonnements verwalten“ über Ihren persönlichen Bereich.

Zahlung meiner Rente im Ausland

Sie können ihre persönliche Rente und Hinterbliebenenrente im Ausland beziehen.

Wenn Sie mehr über ihre Schritte und Ihr Leben im Ruhestand erfahren möchten, lesen Sie unsere Rubrik Ich lebe im Ausland“.

Die Zahlung meiner Rente an einen Dritten

Ihre Rente wird auf Ihr persönliches Bankkonto, auf Ihren Namen und Vornamen bezahlt. Wir können ihre Rente jedoch an einen Dritten auszahlen:

  • wenn sie ins krankenhaus eingeliefert werden, können ihre renten bis zu 90 % an krankenhauseinrichtungen und sozialversicherungskassen gezahlt werden, um ihre krankenhauskosten zu begleichen. Die restlichen Beträge werden Ihnen ausgezahlt;
  • wenn sie eine personalisierte soziale begleitmaßnahme erhalten, können sie ihre aufnahmeeinrichtung ermächtigen, ihre renten in ihrem namen zu beziehen. Dieses Zahlungsverfahren wird vom Landratsamt genehmigt.

Die Pfändung meiner Rente

Ihr Rente kann unter denselben Bedingungen und Grenzen wie die Gehälter gepfändet werden. Ihr gesamtes Einkommen kann nicht gepfändet werden. Ein Mindestbetrag, der dem aktiven Solidaritätseinkommen (RSA) entspricht, ist obligatorisch.

Achtung

Pfändungen für Unterhaltszahlungen sind von dieser Regel nicht betroffen. 

Wenn Ihr Bankkonto gepfändet wird, beantragen Sie bei ihrer regionalen Kasse eine Bescheinigung des unpfändbaren Anteils ihrer Rente. Sie müssen sie innerhalb von 15 Tagen bei ihrer Bank vorlegen, um einen Mindestanteil ihrer Rente zu behalten.

Der Zuschlag für eine Drittperson ist nicht pfändbar, außer zugunsten der Person, die die Funktion der Drittperson ausübt.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten « Sozialabgaben » ; « Verbesserung meiner Einkünfte » ; « Ich lebe im Ausland ».