Ich bin Witwen oder Witwer

Je nach Alter können Sie Anspruch auf Witwengeld oder Hinterbliebenenrente haben. Wir begleiten Sie in dieser schwierigen Zeit.

Ich melde den Tod meines Ehepartners

Wenn Ihr Ehepartner im Rentner war, müssen Sie seine regionale Kasse per Post informieren.

Sie müssen ihre Sozialversicherungsnummer, ihren Namen, ihre Vornamen, das Datum und den Ort ihres Todes angeben. Sie müssen ihrem Schreiben ebenfalls eine Todesurkunde beifügen.

Dieses Schreiben ermöglicht es uns, die Rentenzahlung rechtzeitig zu stoppen.

Die Rente des Sterbemonats wird unabhängig vom Todesdatum in voller Höhe ausgezahlt. Monatsraten, die nach dem Sterbemonat gezahlt wurden, werden zurückgefordert.

Wenn zum Zeitpunkt des Todes noch Beträge ausstehen, können diese gegen Vorlage von Belegen an die Erben (Nachkommen, Vorfahren, Seitenverwandte, überlebende, nicht geschiedene Ehepartner) ausgezahlt werden.

Es ist auch wichtig, andere Organisationen zu informieren, von denen Ihr Ehepartner abhängig war. Alle diese Schritte finden Sie auf der Website service-public.fr.

Travailleurs indépendants

War Ihr Ehepartner selbständig tätig?

Besuchen Sie die Seite « Vorgehensweisen im Todesfall » um alle Kontaktstellen zu erfahren.

Ich beantrage Witwengeld

Hat Ihr verstorbener Ehepartner Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt? Vielleicht können Sie Witwengeld erhalten.

Die Voraussetzungen

Ihr Ehepartner muss:

  • in den 12 Monaten vor dem Sterbemonat mindestens 3 Monate lang ununterbrochen oder nicht ununterbrochen Mitglied der Rentenversicherung gewesen sein; 
  • oder sich in einer dieser Situationen befunden haben: Empfänger der Beihilfe für Erwachsene mit Behinderungen (AAH), entschädigter Arbeitsloser, Rentner aus dem allgemeinen System, der wegen Krankheit, Mutterschaft, Invalidität oder Arbeitsunfall entschädigt wurde.

Sie müssen:

  • weniger als 55 jahre alt sein;
  • nicht von der verstorbenen Person geschieden sein und nicht in einer Partnerschaft leben (Wiederverheiratung, Konkubinat, Pacs;
  • ressourcen unter einem bestimmten betrag haben. Es werden die Daten der drei Kalendermonate vor dem Tod zugrunde gelegt, wenn der Beginn auf den ersten Tag des Sterbemonats festgelegt wird. Andernfalls werden die Einkünfte der drei Kalendermonate vor ihrem Antrag zugrunde gelegt. Ich konsultiere die Einkommensgrenzen;
  • im französischen Mutterland, in einem der Überseedepartements, in Polynesien oder Neukaledonien wohnen (Ausnahmen bestehen je nach ihrer Staatsangehörigkeit oder der ihres verstorbenen Ehepartners).

Der Betrag und die Zahlung

Der Betrag der Witwenbeihilfe ist Pauschalbetrag, der jedoch je nach Ihren Einkünften gekürzt werden kann.

Die Witwenbeihilfe wird Ihnen am 20. eines jeden Monats für 2 Jahre ab dem 1. Tag, an dem der Tod eingetreten ist, ausgezahlt. Wenn Sie beim Tod ihres Ehepartners mindestens 50 Jahre alt sind, kann sie Ihnen bis zu ihrem 55. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Wichtig

Wenn sich Ihre Situation ändert (Umzug, Familienstand, Einkünfte usw.), teilen Sie dies umgehend Ihrer Regionalkasse mit, um Auswirkungen auf die Berechnung Ihrer Rente zu vermeiden.

Der Antrag

Sie müssen die Witwenbeihilfe innerhalb von 2 Jahren ab dem 1. Tag des Sterbemonats beantragen. Die Leistung beginnt am 1 Tag des Sterbemonats, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Andernfalls wird der Beginn auf den erste Tag des Monats festgelegt, in dem die Bedingungen erfüllt werden, und zwar innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod.

Sie können das Antragsformular über Ihren persönlichen Bereich übermitteln. Loggen Sie sich in Ihren persönlichen Bereich ein und klicken Sie auf „Mein E-Mail abrufen“ und dann auf „Mein Formular übermitteln.

Sie drucken das Formular aus, füllen es aus und unterschreiben es. Dann scannen oder fotografieren Sie es und übermitteln die Datei, indem Sie auf „Mein Anfragsformular anhängen“ klicken.

Sie werden dann von einem unserer Berater über das Nachrichtensystem in Ihrem persönlichen Bereich kontaktiert. Er wird Ihnen eine Liste der beizufügenden Belege nennen.

Sie können Ihr Antragsformular auch per Post an die folgende Adresse übermitteln:

Carsat Bourgogne undFranche-Comté

Centre national de traitement de l’allocation veuvage

21 044 Dijon CEDEX

Die Hinterbliebenenrente

Wenn Sie mindestens 55 Jahre alt sind, können Sie möglicherweise eine Hinterbliebenenrente erhalten.

Die Hinterbliebenenrente wird unter bestimmten Bedingungen gewährt, u.a. einkommensabhängig. Sie stellt einen Teil der Rente dar, die Ihr Ehepartner bezog oder hätte beziehen können.

Sie kann nicht mit der Altersrente für Witwen oder Witwer kumuliert werden.

Ich informiere mich über die Hinterbliebenenrente.

Sie können die Hinterbliebenenrente online über Ihren persönlichen Bereich beantragen. Ich entdecke den Dienst „Hinterbliebenenrente beantragen“.

Wussten Sie schon?

Wenn Ihr verstorbener Ehepartner vor dem 01.07.1946 in Elsass-Mosel Beiträge gezahlt hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Witwenrente aus dem System von Elsass-Moselle. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die regionale Kasse von Alsace-Moselle

Die Rechte im Falle einer Verwitwung in Bildern

 

 

Die Altersrente für Witwen oder Witwer

Die Altersrente für Witwen oder Witwer tritt an die Stelle der von der Krankenversicherung gezahlten Invaliditätsrente für Witwen oder Witwer. Sie wird Ihnen ab dem 55. Lebensjahr von Ihrer Rentenkasse zuerkannt. Nach einem Vergleich mit der Hinterbliebenenrente aus dem allgemeinen System wird Ihnen der günstigste Betrag ausgezahlt. Sie kann unter den denselben Bedingungen wie die Hinterbliebenenrente erhöht werden. Informationen über die Invaliditätsrente für Witwen und Witwer finden Sie auf der Website der Krankenversicherung : ameli.fr.

Ich schaue mir die Wiederholung des Webinars "Verlust des Ehepartners: Rechte und Vorgehensweisen" an.

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten „Schritte im Todesfall“; „Meine Rechte“.